Die Regeln

Der Tradition verpflichtet –  so steht es in den Analen ( Protokoll vom zweiten Komiteetreffen am 5. Januar 1986 auf Einladung von Goldschmiedemeister Hans Dieter Schlüter in seinem Unternehmen in Bielefeld) beschoß man auf Grund vieler Anfragen von Kolleginnen und Kollegen aus der Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigung „Eligius-Gilde“ zu nennen und ein vorläufiges Grundsatz-Programm mit
nachfolgendem Wortlaut aufzustellen. 

1. Das geistige Andenkengut des hl. Eligius als Patron 
der Gold- und Silberschmiede zu erhalten und zu vertiefen. 

2. Schrift- und Bildgut über und um den
hl. Eligius zu sammeln und zu verbreiten.

3. Pflege der Kollegialität im Sinne einer
geistigen Erneuerung auf
berufsständischer und religiöser Ebene. 

4. Die Verehrung des hl. Eligius und die Reflexion seiner
Tugenden für die Juweliere, Gold- und Silberschmiede:
Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft, Aufrichtigkeit, Großmut.

5. Die Mitgliedschaft ist nicht konfessionsgebunden, und jeder Gold- und Silberschmied oder dem Beruf nahestehende Personen sind in der Eligius-Gilde herzlich willkommen.

6. Die Mitgliedschaft schliesst den Ehepartner mit ein.

Die Regeln wurden in den folgenden Jahren vom Komitee und den Mitgliedern überarbeitet.

Das erste Mal wurden die Aufnahme-Urkunden zu den Eligiustagen in Paderborn 1992 während des Gottesdienstes den Neumitgliedern überreicht.

Text-Auszug aus der Generalversammlung am 25.2.1989 der Goldschmiede-Gilde des hl. Eligius. Zum Tagesordnungspunkt 2 und 3 ergab sich eine rege Diskussion nach der neuen Vorstellung der Aufnahmeregeln für die Mitglieder der Goldschmiede-Gilde des hl. Eligius. Die Unterlagen waren vorher den Mitgliedern zugegangen und man einigte sich mit großer Mehrheit für den nachfolgenden Text: Durch seine Bereitschaft, sich unseren Regeln zu verpflichten, wurde…. in die Goldschmiede-Gilde des hl. Eligius aufgenommen.
Die Regeln: Den hl. Eligius zu verehren, das Andenken an ihn als Patron der Gold- und Silberschmiede zu wahren und zu vertiefen, die Bedeutung dieses Heiligen zu würdigen und seine Tugenden, Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft, Aufrichtigkeit und Großmut als Leitbild walten zu lassen.
                                                               
Die Tradition der Eligius-Verehrung zu pflegen. Schrift- und Bildgut, die das Leben und Wirken des hl. Eligius dokumentieren, zu verbreiten.

Die berufliche Kollegialität nach dem christlichen Vorbild des hl. Eligius zu wahren und zu pflegen.

Eine Passage des vorgeschlagenen Textes: „Sich der Verantwortung eines christlichen Auftrages eines Goldsschmiedes bewußt zu sein, dies durch die Förderung und beim Entwurf sakraler Goldschmiedekunst zu beweisen“ wurde gestrichen, bzw. geändert und die neue Textpassage, die mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, lautet nun: „Sich der Verantwortung des christlichen Auftrages eines Gold- und Silberschmiedes bewußt zu sein“. 

Ursprünglich waren zur Aufnahmeurkunde zwei Unterschriften vorgesehen – durch einen Geistlichen und den Kurator. Der Vorschlag des Kollegen Rothgerber, Vallendar, daß die Eigenständigkeit des Gold- und Silberschmiedes durch die Unterschrift des Kurators dokumentiert werden sollte, unabhängig vom Klerus, fand große Zustimmung.

Die Aufnahmeregeln sollen den Neumitgliedern während des Gottesdienstes am Eligiustag vom Kurator überreicht werden. Fünf Vorschläge für die Gestaltung der Aufnahme-Urkunde mit den Regeln wurden zur Wahl vorgelegt. Eine große Mehrheit entschied sich für den Entwurf drei, Format DIN A4 Querformat, links oben das Bildnis des hl. Eligius im Ornat mit Mitra, Bischofsstab und Schild mit dem Wappen der Goldschmiede. Um der figürlichen Darstellung mehr Ausdruck zu geben, soll ein versetzter Goldandruck dienen. Der Name des Neumitgliedes soll handschriftlich eingesetzt werden. Die Erstellung der Urkunden soll aus dem vorhandenem Guthaben der Eligius-Gilde finanziert werden.